Grundstück mit Vorprojekt 3 MFH mit 17 Einheiten in Schleitheim SH

CH-8226 Schleitheim, auf Anfrage

CHF 1'200'000.-
Grundstück mit Vorprojekt 3 MFH mit 17 Einheiten in Schleitheim SH
Für Investor geeignet

Beschreibung

Dieses voll erschlossene Grundstück in der ruhigen und sonnigen Lage von Schleitheim bietet nicht nur die Möglichkeit, drei eigene Mehrfamilienhäuser zu errichten, sondern beinhaltet auch ein sanierungsbedürftiges Bauerhaus. Das Vorhandensein dieses historischen Gebäudes verleiht diesem Angebot zusätzliches Potenzial und Charakter. Mit eingeschränkter Gestaltungsfreiheit und dem Vorprojekt, das auf Wunsch übernommen werden kann, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vision eines maßgeschneiderten Mehrfamilienhauskomplexes zu verwirklichen und das Bauerhaus in Ihre Planung zu integrieren. Greifen Sie jetzt zu und verwirklichen Sie Ihre Träume mit dieser einzigartigen Gelegenheit für ein maßgeschneidertes Mehrfamilienhausprojekt mit historischem Charme in Schleitheim.

Dieses Angebot zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:
  • Grundstückfläche: 2'242 m2
  • Bauzone: Dorfkernzone
  • Stromanschluss: vorhanden
  • Wasseranschlüsse: vorhanden
  • Ausnützungsziffer: keine
  • Kleiner Grenzabstand 4 m  
  • Grosser Grenzabstand 4 m
  • Geschosszahl 3
  • Gesamthöhe maximal Muss sich gut ins Ortsbild einfügen
  • Gebäudelänge maximal 40 m
  • Vorprojekt vorhanden für 3 MFH mit 17 Einheiten und 26 Tiefgaragenplätzen
  • Keine Architekturverpflichtung
  • Sonnige, ruhige und grüne Lage

Interessiert? Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Besichtigungstermin und überzeugen Sie sich selbst. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, aber wissen nicht, wie viel sie wert ist? Wir von Immo Station AG können Ihnen helfen, den aktuellen Marktwert zu ermitteln. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei allen Fragen rund um den Verkaufsprozess zu unterstützen.

Gemeinde

Die Gemeinde Schleitheim liegt im Kanton Schaffhausen in der Schweiz. Schleitheim ist eine politische Gemeinde des Kantons Schaffhausen in der Schweiz. Schleitheim liegt direkt an der Grenze zu Deutschland, in der Nähe von Stühlingen, und am westlichen Rand des Randens. Sie umfasst das Dorf Schleitheim und mehrere umliegende Weiler und Höfe und hat eine Bevölkerung von etwa 1.700 Einwohnern. 
Zusammen  mit unseren Nachbarn aus Beggingen führen wir eine durchgehende Schule, von der Spielgruppe für Kleinkinder ab 3 Jahren, dem Kindergarten, bis zum 9. Schuljahr in einer gegliederten Oberstufe.

Geschäfte

In Schleitheim gibt es einige kleine Geschäfte wie den Dorfladen, die Bäckerei-Konditorei Büchel, den Volg, das Schmuck Atelier Rutz, die Blumenwerkstatt Steiner und die Brauerei Falken. Hier findet man Lebensmittel, handgefertigten Schmuck, Blumen, Bier und vieles mehr. Auch in den umliegenden Ortschaften und in Schaffhausen gibt es weitere Geschäfte, Restaurants und Cafés.

Verkehrsanbindung

Schleitheim ist gut an das öffentliche Verkehrsnetz angeschlossen. Der Bahnhof Schaffhausen ist etwa 15 km entfernt und bietet regelmäßige Zugverbindungen nach Zürich und anderen Teilen der Schweiz. Mit dem Auto ist Schleitheim über die Autobahn A4 und die Hauptstraße 13 erreichbar. Es gibt auch ein gut ausgebautes Busnetz, das Schleitheim mit anderen Orten in der Region verbindet.

Freizeit

Schleitheim und die Umgebung bieten zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Wandern, Radfahren, Besichtigung der Burg Schleitheim, Schwimmen in der Nähe, kulturelle Veranstaltungen und Winteraktivitäten. Es gibt auch viele Restaurants, Cafés und Bars in der Region, in denen man lokale Spezialitäten genießen kann.

Parzelle 1

  • Grundstück 2'242 m2
  • Bauzone: Dorfkernzone
  • Stromanschluss: vorhanden
  • Wasseranschlüsse: vorhanden
  • Ausnützungsziffer: keine
  • Kleiner Grenzabstand 4 m  
  • Grosser Grenzabstand 4 m
  • Geschosszahl 3
  • Gesamthöhe maximal Muss sich gut ins Ortsbild einfügen
  • Gebäudelänge maximal 40 m
  • vollerschlossen
  • bestehendes sanierungsbedürftiges Bauernhaus

Besonderheiten

Bauzone

Dorfkernzone K

(1) Die Dorfkernzone umfasst das ursprüngliche Zentrum der Gemeinde und bezweckt die Erhaltung und Ergänzung der erkennbaren Dorfstruktur, den Schutz, die Instandhaltung und die Erneuerung der erhaltenswerten, traditionellen
Bausubstanz. 

a) Die Dorfkernzone wird durch eine gemischte bauliche Nutzung geprägt. Neben Wohnbauten sind Landwirtschaftsbetriebe, mässig störende Gewerbebetriebe, Gaststätten und Ladengeschäfte gestattet.

(2) Das Ortsbild der Dorfkernzone soll erhalten werden. Es besteht die Pflicht, Bauwerke und deren Umgebung besonders sorgfältig zu gestalten, um eine einwandfreie Einfügung zu erreichen.

a) Alle Bauvorhaben haben sich harmonisch in das Gesamtbild des Dorfkerns und in die bestehende Bau- und Nutzungsverhältnisse einzufügen. Dies gilt insbesondere bezüglich Ausmassen, Massstäblichkeit, Gestaltung, Materialien und Farbgebung.
b) Der Ersatz bestehender Bauten darf nur unter weitgehender Einhaltung vorhandener Masse sowie der First- und Traufhöhe erfolgen, sofern die Baukörper den Anforderungen des Ortsbildes entsprechen.
c) Zum Charakter der Dorfkernzone gehört neben den Bauten auch die Erscheinung der Strassenräume, der Vorgärten und der Hofplätze. Die Gestaltung dieser Bereiche muss sich den bestehenden Verhältnissen weitgehend anpassen.

Dachformen
(3) Für Hauptgebäude sind nur Satteldächer gestattet. Die Dachneigung ist auf die Nachbarbauten abzustimmen. Für An- und Kleinbauten kann der Gemeinderat je nach örtlicher Situation Pult- oder Flachdächer gestatten.

Ziegel
Als Bedachungsmaterial sind Tonziegel oder anderes Ziegelmaterial, das in Farbe und Struktur dem vorherrschenden ortsüblichen Charakter entspricht,
zu verwenden.

Solaranlagen
a) Nach aussen in Erscheinung tretende technische Einrichtungen, sowie Antennen, thermische Solaranlagen und Photovoltaikanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sind bewilligungspflichtig.
b) Die Anlagen sind nach Möglichkeit nicht auf gut einsehbaren Hauptdächern oder An- und Kleinbauten zu platzieren. Sie sind bezüglich Standort und Gestaltung so zu integrieren, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird. Schutzwürdige Kultur- und Naturdenkmäler dürfen nicht beeinträchtigt werden; auf sie ist besondere Rücksicht zu nehmen.

Dachflächenfenster
(4) Dachflächenfenster mit maximal 1.00 m2 Lichtmass sind gestattet; je 30 m2 Dachfläche darf höchstens ein Dachflächenfenster angeordnet werden.

Dachgeschoss
(5) Der Ausbau der Dachgeschosse ist gestattet.

Erstes Dachgeschoss
a) Die Belichtung hat über die Giebelfassade oder über die Dachfläche in Form von geschleppten oder stehenden Gauben (Giebellukarnen) zu erfolgen. Gemeinde Schleitheim – Bau- und Nutzungsordnung
Fassung vom 27.09 2011; Stand 13. Dezember 2022 Seite 15

Dachaufbauten
b) Die Dachaufbauten müssen in Proportionen und äusserer Erscheinung auf das Gebäude abgestimmt sein und dürfen nicht zusammenhängend sein.

Es gelten die folgende Masse:
  • Die Trauflinie des Hauptdaches darf nicht unterbrochen werden.
  • gesamte Frontlänge max. 1/3 der darunterliegenden Fassadenlänge
  • Abstand oben mind. 1.00 m vom Gaubendach zum First
  • Abstand seitlich mind. 1.50 m vom Fassadenrand
Zweites Dachgeschoss und weitere Dachgeschosse
c) Ein Ausbau der Dachgeschosse ist zulässig unter Einhaltung der Punkte 5 a - b, sofern der Abstand des Gaubendaches vom First 1,00 m beträgt. Zur besseren Einordnung sind die Dachaufbauten kleiner und schmaler
auszubilden als jene im 1. Dachgeschoss.

Balkone/ Lauben
(6) Balkone oder Lauben sind nur dort zulässig, wo sie den Charakter des Gebäudes nicht wesentlich verändern oder beeinträchtigen.

Inventar NHG
(7) Sehr wertvolle (Einstufung A) und wertvolle (Einstufung B) Bauten laut Inventar NHG (Art. 44 und Anhang 2 zur BauO) dürfen grundsätzlich nicht abgebrochen werden. Ihr äusseres Erscheinungsbild und die innere prägende, bauoriginale Grundstruktur sowie bedeutende Ausstattungselemente sind zu erhalten.

Denkmalpflege
(8) Bei Baugesuchen in der Dorfkernzone ist die kantonale Denkmalpflege beizuziehen.

Baumasse
(9) Für Bauten in der Dorfkernzone gelten folgende Bestimmungen: 
  • a) Kleiner Grenzabstand 4 m
  • b) Grosser Grenzabstand 4 m
  • c) Geschosszahl 3
  • d) Gesamthöhe maximal Muss sich gut ins Ortsbild einfügen.
  • e) Gebäudelänge maximal 40 m

Bemerkungen

Die Finanzierung kann nach individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Käuferschaft bei einer Schweizer Bank nach Wahl vorgenommen werden. Gerne unterstützen wir Sie beim Zusammenstellen der notwendigen Unterlagen oder stehen Ihnen für Finanzierungsfragen zur Verfügung.

Eigenschaften

Umgebung
Dorf
Geschäfte
Einkaufsmöglichkeiten
Bank
Post
Restaurant(s)
Bahnhof
Busbahnhof
Autobahnanschluss
Spielplatz
Kinderkrippe
Kindergarten
Primarschule
Sekundarschule
Kantonsschule/Gymnasium
Hochschule
Sportzentrum
Freibad
Tennis Zentrum
Wanderwege
Radweg
Museum
Kino
Veranstaltungsort
Krankenhaus / Klinik
Arzt
Nahe einer Zollgrenze
Aussenbereich
Ruhige Lage
Begrünung
Ausstattung
Wasseranschluss
Stromanschluss
Bauland erschlossen
Ausrichtung
Süden
Besonnung
Optimal
Ganzer Tag besonnt
Aussicht
Schöne Aussicht
Freie Aussicht
Ländlich

Angaben

Kategorie
Grundstück
Referenz-Nr.
#369
Anzahl Parzellen
1
Erschlossen
Ja
Grundstücksfläche
2242 m²
Gemeindesteuer
115 %

Kontakt für Besichtigungen

Immo Station AG
Adresse Bahnweg 4
Ort 5504 Othmarsingen
Telefon 062 892 22 00
Frau Daniela Stammler

Distanzen

Bahnhof
2.1 km
Öffentliche Verkehrsmittel
98 m
Autobahn
12 km
Kindergarten
340 m
Primarschule
450 m
Sekundarschule
450 m
Geschäfte
140 m
Post
140 m
Bank
380 m
Restaurants
120 m